Nachzulesen unter: http://www.hbk-datenschutz.de/?p=97
Aktuelles
GIGA 2019
Am 21. & 22. September 2019 fand erneut die GIGA in Gersthofen statt. Auch die Kanzleigemeinschaft war hier für die interessierten Besucher mit einem Stand vertreten.
Besonders viel Anklang fanden die Vorträge unserer Anwälte zu aktuellen Themen in deren Fachbereichen.
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter Carsten Krois klärte in seinem Vortrag „Was Sie über Datenschutz wissen sollten!“ über die wichtigsten Änderungen seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf.
Hingegen informierte Rechtsanwältin Christiane Bohn in ihrem Vortrag „Alles gut geregelt im Fall der Fälle“ über die Unterschiede und wichtigsten Informationen zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung.
Vortrag von Herr Rechtsanwalt Carsten Krois Vortrag von Frau Rechtsanwältin Christiane Bohn
Neuer Workshop der HBK Akademie
Vortrag „Gründung und Recht“
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht Carsten Krois hält beim IHK-Gründerworkshop in Augsburg am 01.08.2019 von 14:30 bis 15:30 Uhr einen Vortrag mit dem Thema „Gründung und Recht“.

Am 27.09.2019 hält Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Carsten Krois für die HBK Akademie ein Seminar zum „Datenschutz im Betreuungsbüro“
Näheres finden Sie unter: http://hbk-consulting.org/seminar-datenschutz-im-betreuungsbuero/
Neues Seminar der HBK Akademie am 09.07.2019
BGH urteilt über Geschenke von Apotheken
Gratis Taschentücher aus der Apotheke? Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln geht dies seit heute nicht mehr.
RA Krois hat hier näheres zu dem Urteil des BGH veröffentlicht.
Seminar der HBK Akademie
Am 28.06.2019 veranstaltet die HBK Akademie gemeinsam mit der Referentin Marianne Berndorfer das Seminar „Mitarbeit im Betreuungsbüro“.
Ohne Softwareupdate droht die Stilllegung Ihres Diesel-Fahrzeugs
Aktuell entschied das Münchner Verwaltungsgericht, dass Halter von manipulierten Dieselfahrzeugen in Bayern dazu verpflichtet werden können, ein Softwareupdate installieren zu lassen. Sollten Sie diese Softwareupdate nicht vornehmen lassen, kann ihr Auto stillgelegt werden.
Das Münchner Verwaltungsgericht war bundesweit das erste, das in einem Hauptverfahren darüber entscheiden musste, nach dem die Kläger sich trotz behördlichen Bescheids geweigert hatten, die Softwareupdates aufgrund der Furcht von Folgeschäden vorzunehmen.
Die Berufung durch das Münchner Verwaltungsgericht wurde zugelassen, demnach muss diese Entscheidung noch nicht endgültig sein.
DSB online beim BayLDA melden
Unser Partner HBK Datenschutz weiß auf seiner Seite auf diese Möglichkeit hin.
Bitte denken Sie daran, dass es eine Pflicht zur Meldung des DSB an die Aufsichtbehörde gibt, diese endet im Falle des BayLDA am 30.09.2018.